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Oktober 8, 2015

EEG-Umlage soll 2016 wieder steigen

Die EEG-Umlage soll im kommenden Jahr nach vorliegenden Pressemeldungen wieder ansteigen – auf einen Rekordwert von zu 6,39 Cent/kWh. Offiziell wird die Höhe der neuen Umlage von den Stromnetzbetreibern Mitte Oktober bekannt gegeben.

In der Öffentlichkeit wird die EEG-Umlage als „Subvention“ für Erneuerbaren Energien wahrgenommen, als Kosten der Energiewende. Es entsteht der Eindruck die Energiewende würde immer teurer (und tatsächlich wird die Strompreisrechnung für Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe höher).  Der schöne Begriff „Überförderung“ wird von manchem Politiker bald wieder zu hören sein.

Tatsache ist jedoch, dass der Zubau erneuerbarer Energie und die hierfür bezahlten Vergütungen pro kWh in den letzten Jahren massiv zurückgegangen sind.

Woher kommt dann die Erhöhung ? Um dies nachvollziehen zu können muss man sich etwas näher mit der Konstruktion des EEG, den Zusammenhängen und den politischen Einflussnahmen beschäftigen.

Hier einige Fakten zum EEG:

1) Subventionen
Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Der Staat legt beim EEG lediglich, wie beim Mindestlohn die Lohnuntergrenze, die Mindestpreise für den Strom aus erneuerbaren Energien fest. Während bei den erneuerbaren Energien häufig von Förderung und Subventionierung des Stroms gesprochen wird, käme niemand auf die Idee, im Fall von Mindestlöhnen von geförderten oder subventionierten Arbeitsplätzen zu reden.

2) Ermittlung der EEG-Umlage
Betreiber von regenerativen Anlagen  erhalten je eingespeister Kilowattstunde einen vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungsbetrag oder einen Aufschlag auf den Börsenstrompreis. Der Ökostrom muss zwangsweise an der Börse verkauft werden (so eingeführt vom damaligen Umweltminister Gabriel), die Einnahmen werden auf ein von den Stromnetzbetreibern geführtes EEG-Konto eingezahlt. Der Fehlbetrag zu den bezahlten Vergütungen ist die EEG-Umlage (nicht die in Medien häufig angegebene Brutto-Vergütungszahlung) an die Betreiber. Das ist falsch und führt zu einem vezerrten Bild über die wahre Höhe der EEG-Umlage.
Nachdem in den letzten Jahren der Börsenstrompreis (auch durch die erneuerbaren Energien) stark gefallen ist, ergibt sich – trotz deutlich gesenkter Einspeisevergütungen – ein höherer Fehlbetrag. Dies führt zum „EEG-Paradoxon“: Je geringer der Strompreis (an der Börse), desto höher die EEG-Umlage. 

 3) Immer mehr Ausnahmen/Befreiungen für  Großverbraucher
Stromintensive Firmen zahlen 0,05 ct/kWh Strom EEG-Umlage (Privatkunde: 2015: 6,17 ct/kWh). Anfang 2013 wurde die Ermäßigungsgrenze durch den Gesetzgeber von 10 GWh auf 1 GWh gesenkt.
Weil sich damit die Zahl der begünstigten Firmen deutlich erhöht, fallen Einzahlungen auf das EEG-Umlagekonto deutlich geringer aus und die Umlage wird auf immer weniger Schultern verteilt.
Die sprunghaft gestiegenen Ausnahmen 2013 oder 2014 führen somit zu einer höheren Umlage für den verbleibenden Rest der Stromverbraucher. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind diese finanziellen „Subventionen“ der Großabnehmer und Industrie durch die EEG-Ausnahmen im Jahr 2014 erneut um 1,1 Milliarden auf 5,1 Milliarden Euro  gestiegen. Das sind bereits rd. 30 Prozent der EEG-Kernumlage, die fehlen und von den übrigen Stromverbrauchern mitbezahlt werden müssen.

Für alle, die sich näher über das Thema informieren wollen, haben wir nachfolgend einige Links z.B. zu Beiträgen des IWR zur Verfügung gestellt. Diejenigen, die sich eher unreflektiert und ohne Beleuchtung der Hintergründe „informieren“ möchten, verweisen wir auf die Wirtschaftspresse.  Auch hier gerne Links zu „Handelsblatt“ und FAZ.

IWR: Erneuerbare Energien werden subventioniert – Staat zahlt keinen Cent
IWR: Strompreise für Verbraucher steigen – Börsen-Strompreise sinken auf Rekordtiefs
Klimaretter: Es fehlt ein echter Kostenindikator
FAZ: Die Energiewende wird wieder teurer
Handelsblatt: EEG-Umlage steigt auf neuen Rekordwert

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