Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsätzliches

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen generell auf Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Sie liegen allen Angeboten und Verträgen zugrunde und gelten bei jeder Bestellung, Auftragserteilung, Angebotsannahme oder Annahme einer Lieferung oder Leistung als anerkannt.

Abweichende Bedingungen, welche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, bleiben für uns unverbindlich. Dies gilt auch, wenn abweichenden Bedingungen eines Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Mündliche Abreden sind unwirksam, verpflichtende Regelungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.

2. Geschäftsanbahnung, vorvertragliche Pflichten des Käufers, Angebot, Vertrag

Bei Geschäftsanbahnung getätigte Aus- und Zusagen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Ertragsprognosen basieren auf Werten der jeweiligen Hersteller, statistischen Daten (z.B. Wetterdatensätzen) und der verwandten Software, die nie dem praktischen Einzelfall und zukünftiger Wetterbedingungen vollkommen entsprechen können. Von uns erstellte Ertragsprognosen sind deshalb weder Garantiezusage noch zugesicherte Eigenschaft.

Der Käufer hat vor Auftragserteilung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der bestellten Anlage (z.B. hinsichtlich statischer Gegebenheiten, behördlicher Vorschriften, Netzanschluss-Situation etc.) vorliegen. Der Käufer prüft und bestätigt, dass das Dach begehbar und für die Belastung der Montage und Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Eine eigenständige Prüfung und Haftungsübernahme durch uns erfolgt nicht. Eventuell getätigte Aussagen unsererseits hierzu sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

Liegen Gegebenheiten vor, welche der Ausführung des Auftrags widersprechen, können wir bei Erkennen die Arbeit einstellen und im Falle des langfristigen Fortbestehens auch nachträglich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass hierdurch Ansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden können.

Angebote sind stets freibleibend. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung durch uns bzw. durch separaten Vertrag zustande.

3. Lieferungen und Leistungen

Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung oder in separatem Vertrag genannten Liefer- und Leistungstermine.

Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Entgegennahme der Leistung/Teilleistung zum Liefer-/Leistungstermin verpflichtet.

Die gesicherte Anlieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Mit erfolgter Anlieferung der Waren erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer.

Sofern bei Anlieferung keiner unserer Mitarbeiter vor Ort ist, ist der Kunde zur Entgegennahme und Prüfung der Ware auf äußerliche Beschädigungen und Mängel verpflichtet. Beschädigungen und Mängel sind auf dem Lieferschein zu dokumentieren und uns unverzüglich anzuzeigen.

Gerät der Käufer in Annahme- oder Zahlungsverzug, sind wir berechtigt eingetretene Preiserhöhungen weiterzugeben, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen und – nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch uns aufgrund Verzugs oder anderer Pflichtverletzung des Vertragspartners wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Vertragssumme fällig.

Wir sind berechtigt nicht bezahlte Ware umgehend herauszuverlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die frist- und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Werden diese seinerseits nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erbracht, sind wir von jeder Terminbindung frei und können - nach Fristsetzung - unsererseits vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns vorübergehend daran hindern (z. B. Witterungseinflüsse, die eine gefahrfreie Montage nicht zulassen, Streik, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Verzögerung bei der Belieferung seitens unserer Lieferanten, behördliche Anordnungen etc.) die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die jeweilige (Teil-)Lieferung oder (Teil-)Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Reaktionszeit hinauszuschieben.

Dauert die Behinderung länger als 6 Monate und ist diese vom Käufer nicht selbst zu vertreten, ist der Käufer - nach Fristsetzung von 4 Wochen - berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Vom Käufer ggf. geleistete Vorauszahlungen für nicht / den Anteil nicht erbrachter Lieferungen und Leistungen werden zurückerstattet.

Die Verpflichtung zur Lieferung und Leistung entfällt, wenn wir daran gehindert sind diese zu erbringen, diese unmöglich geworden sind oder uns deren Erbringung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.

Vom Käufer ist sicherzustellen, dass dem Montagepersonal für die Dauer der Arbeiten ungehinderter Zutritt zu allen, für die Installation notwendigen, Orten gewährt wird. Geschieht dies nicht, ist uns für den hieraus entstandenen Schaden (z.B. Personal-Leerlaufzeiten, Mehraufwand für Gerätevorhaltung etc.) Schadensersatz zu leisten bzw. zusätzlicher Aufwand zu vergüten.

Technische Änderungen und Lieferung gleichwertiger Komponenten, auch anderer Hersteller, bleiben vorbehalten. Der Käufer stimmt dem mit Bestellung/Auftragserteilung zu.

Teilleistungen können von uns jederzeit erbracht werden. Eventuell bereits erbrachte Teillieferungen/-Leistungen sind anteilig zu vergüten.

Ansprüche aus Verzug und Schadensersatzansprüche gegen uns sind – falls nicht generell ausgeschlossen – auf 10% des Auftragswertes beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4. Sach- und Leistungsmängel

Der Vertragspartner hat erbrachte Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt auch für Teillieferungen und Teilleistungen. Mängel sind ohne Verzug nach Erhalt der Lieferung bzw. erbrachter Leistung schriftlich zu rügen.

Erfolgt innerhalb einer Frist von 4 Wochen keine Mängelrüge, gilt die Lieferung bzw. Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn diese sich auf einen nicht innerhalb der Frist erkennbaren bzw. versteckten Mangel beziehen.

Abweichungen zu Simulationsergebnissen hinsichtlich voraussichtlicher Leistung der installierten Anlage stellen generell keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegen uns.

Ansprüche auf Mangelbeseitigung sind vorrangig auf Nachbesserung- oder Ersatzlieferung beschränkt, wobei das Wahlrecht bei uns verbleibt.

Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Es gilt die Gewährleistungsfrist nach Kaufvertragsrecht gemäß BGB § 438 (1) Nr. 3.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist.

Ansprüche aus Garantien und Gewährleistungen beschränken sich auf die durch den Hersteller bzw. direkten Leistungserbringer zugesagten bzw. gesetzlich bestehenden Garantie-/Gewährleistungsregelungen und bestehen nur direkt gegenüber diesen. Direkte Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, beinhaltet der vereinbarte Preis die komplette Lieferung, Montage und Installation aller hierin genannter Komponenten.

Verträge inkl. Vereinbarung über die Höhe der Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber schließt der Käufer direkt, er trägt auch die Kosten des Netzanschlusses und erforderlicher Messeinrichtungen.

Wenn nicht anderes vereinbart, werden Material und Arbeitszeit für den wechselstromseitigen Anschluss an das Leitungsnetz zusätzlich gemäß unseren üblichen Preisen nach Aufwand, Erdarbeiten und Gerüststellung auf Nachweis, berechnet. Der Käufer ist berechtigt diese Leistungen selbst anderweitig zu vergeben, wenn wir davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.

Stundensätze:   Monteur € 38,- zzgl. MWSt.
Obermonteur € 44,- zzgl. MWSt.
Meister/Ingenieur € 68,- zzgl. MWSt.
Fahrtkosten: € 0,60 / km zzgl. Arbeitszeit, zzgl. MWSt


In den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Mehrwertsteuererhöhungen können an den Käufer weitergegeben werden.

Generell gelten folgende Zahlungsbedingungen, jeweils fällig ohne Abzug:

Anlagenlieferung ohne Planungs-/Montageleistung:

100% Vorkasse, fällig 8 Tage vor Lieferung

Anlagenlieferung inkl. Planungs-/Montageleistung:

10% fällig nach Eingang der Auftragsbestätigung

15% fällig bei Beginn der Montagearbeiten

70% Vorkasse - fällig 8 Tage vor Lieferung der Module

5% fällig mit erfolgter Inbetriebnahme

Im Fall des Verzugs verpflichtet sich der Auftraggeber ab dem 3. Tag zur zusätzlichen Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% pro Tag aus der jeweils fälligen Leistung. Die Zahlung gilt nach Eingang auf unserem Konto als erfolgt, für die Verzugszinsberechnung ist das valutamäßige Gutschriftsdatum maßgebend.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, Vorauszahlung auf offene Restbeträge zu verlangen und – nach fruchtloser Fristsetzung – vom Vertrag zurück zu treten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gegen unsere Ansprüche kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt, Übertragung auf Dritte, Datenschutz

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum. Ist die Anlage fertiggestellt tritt der Käufer seinen Anspruch auf Einspeisevergütung gegenüber dem Netzbetreiber in Höhe des noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab.

Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

Bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe stimmt der Interessent/Vertragspartner der Kontaktaufnahme, auch für die Zukunft, per Telefon, email, Fax oder mittels anderer Medien zu.

Er stimmt weiter der elektronischen Speicherung sämtlicher Daten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, zu.

7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind - soweit gesetzlich zulässig - Leonberg. Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit hiervon im übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 01/2011


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